- Inzahlungnahme
- In|zah|lung|nah|me 〈f.; -; unz.〉 das Inzahlungnehmen
* * *
In|zah|lung|nah|me, die; -, -n <Pl. selten> (Kaufmannsspr.):das In-Zahlung-Nehmen:bei I. eines Gebrauchtwagens gibt der Händler auf den Neuwagen keinen Rabatt.* * *
In|zah|lung|nah|me, die; -, -n <Pl. selten> (Kaufmannsspr.): das In-Zahlung-Nehmen: ein neues Auto bei I. des alten kaufen.
Universal-Lexikon. 2012.